Wir über uns
Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e. V. wurde am 8. Oktober 1983 gegründet.
Der Verein ist ein steuerbefreiter Berufsverband und hat seinen Sitz in Stuttgart.
Oberste Zielsetzung der Vereinigung war, ist und bleibt die Sicherung einer freien, unabhängigen und verantwortungsvollen Strafverteidigung. Zu diesem Zweck setzen sich die Mitglieder für faire Ermittlungs- und Strafverfahren sowie für einen menschenwürdigen Strafvollzug ein. Mit den in den meisten Bundesländern bestehenden Strafverteidigerorganisationen beteiligt sich auch unser Verein an der Durchführung des alljährlich stattfindenden Strafverteidigertages.
Wir betreiben dafür aber nicht nur intensive Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel durch die Herausgabe von Presseerklärungen oder Durchführung von öffentlichen Diskussions- und Vortragsveranstaltungen, sondern organisieren und veranstalten auch Seminare zur beruflichen und wissenschaftlichen Weiterbildung.
Daneben zählt die Herausgabe einer Schriftenreihe sowie die Unterstützung von Verteidigerinnen und Verteidigern, welche finanzielle Mittel zur Durchführung eigener Ermittlungen benötigen zu den weiteren Aktivitäten der Vereinigung.
Auf vielfältige Weise leisten wir darüber hinaus auch rechtspolitische Arbeit, zum Beispiel durch unsere Kontakte zu Politikerinnen und Politikern, zur Justizverwaltung, Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht derzeit aus 14 Mitgliedern. Er wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die letzten Wahlen fanden am 24. Januar 2009 statt. Danach setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Vorsitzender:
RA Dr. Klaus Malek (Freiburg)
Stellvertretender Vorsitzender:
RA Thomas Fischer (Stuttgart)
Schatzmeister:
RA Marvin Schroth (Karlsruhe)
Schriftführerin:
RAin Elke Nill (Heidelberg)
Weitere Mitglieder:
RA Stefan Allgeier (Mannheim)
RA Hannes Linke (Karlsruhe)
RA Michael Moos (Freiburg)
RAin Anja Müller (Mannheim)
RA Robert Phleps (Freiburg)
RA Christian Rieker (Heilbronn)
RAin Anette Scharfenberg (Lörrach)
RA Karl-Heinz Schnell (Heidelberg)
RA Dirk Uden (Karlsruhe)
RA Christian Wiehe (Mannheim)
Bitte entnehmen Sie genaue Informationen über die Modalitäten der Wahl des Vorstandes unserer Satzung.
Die Satzung
Eine unabhängige und verantwortungsbewußte Strafverteidigung ist unabdingbarer Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates. In zunehmendem Maße werden durch neue Gesetze strafprozessuale Garantien beseitigt oder eingeschränkt und der Beruf des Rechtsanwalts einer staatlichen Aufsicht und Kontrolle unterworfen. Nur mit einer freien und von staatlichen Eingriffen unabhängigen Strafverteidigung können die Rechte des Einzelnen gegenüber der Staatsgewalt geschützt werden (Präambel der Satzung).
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen über die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e. V. unserer Satzung. 
Mitglied werden
Falls Sie Interesse an unserer Vereinigung haben und gerne Mitglied im Baden-Württembergischen Strafverteidiger e.V. werden möchten, so haben Sie hier die Möglichkeit, sich den Aufnahmeantrag herunterzuladen. 
Erteilen Sie uns bitte auch eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag. Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier. 
Der Jahresbeitrag liegt bei 80 €.
Für die jungen Kollegen beträgt der Jahresbeitrag im 1. bis 3. Zulassungsjahr 40 €.
Werden Sie Mitglied im Baden-Württembergischen Strafverteidiger e. V. !