Die Erforschung materieller Wahrheit ist das Hauptanliegen des Strafprozesses. Objektive Wahrheit aber ist bestenfalls gedanklich herzustellen, im Strafprozess findet sie ihre Grenze an der tatrichterlichen Überzeugung. Das Verfahren muss daher so gestaltet sein, dass Irrtümer möglichst ausgeschlossen und Fehler mittels formalisierter Erhebungsmethoden und Beweisverwertungsverbote eingedämmt werden. Komplexe (technische) Zusammenhänge, die wachsende Gestaltungshoheit der Polizei im Ermittlungsverfahren sowie kostenlegitimierte und um Effizienz bemühte Verfahrensabsprachen aber stellen den Wert der materiellen Wahrheit im Strafprozess zu nehmend in Frage. Hat sich der moderne Strafprozess bereits von der Suche nach Wahrheit verabschiedet? Weiter lesen.
Geschrieben am 11. Februar 2011 von RA Dirk Uden, Karlsruhe