Seit dem 01.01.2010 wird nunmehr gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO für jeden Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft vollstreckt wird, ein Verteidiger bestellt. Die Zahl der Gefangenen, die von einem Verteidiger besucht werden, hat sich erheblich erhöht. Aufgrund eingeschränkter Raumkapazitäten müssen daher Wartezeiten in Kauf genommen werden.
Ab sofort können daher Termine für Mandantenbesuche über die
Torwache unter der Tel.-Nr. 0721/ 926-6126 vereinbart werden.
Die Vollzugsgeschäftsleitung hat für die Fälle, die sich einer Planbarkeit
entziehen, Flexibilität zugesichert.
Geschrieben am 29. April 2010 von RA Dirk Uden, Karlsruhe