Juli 2022 – Einladung zur Online-Fortbildungsveranstaltung

Hiermit laden wir alle Mitglieder unserer Vereinigung zur einer weiteren Online-Fortbildung 2022, die wir gemeinsam mit der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. veranstalten, ein.

Innovative digitale Ermittlungsansätze – nie mehr „Aussage gegen Aussage“
Referent: Staatsanwalt Martin Reiter, Saarbrücken
am Freitag, den 01.07.2022 | 15:00 – 20:00 Uhr
(5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
ONLINE-Fortbildung

Wir Strafjurist*innen kennen das ungute Gefühl, wenn sich eine Verurteilung allein auf Zeugenaussagen, schlimmstenfalls auf eine einzige Zeugenaussage stützen soll. Hier ist die Gefahr von Fehlurteilen besonders hoch. Aber müssen wir uns in solchen Fällen immer auf die Menschenkenntnis des Gerichts oder die Qualität eines Glaubhaftigkeitsgutachters verlassen? Wird eine Straftat über der Bagatellgrenze begangen, ist es selbstverständlich, dass eine Spurensicherung stattfindet. Diese umfasst die sichtbaren Spuren wie Schuhspuren ebenso wie die unsichtbaren Spuren etwa in Form von DNA-Resten.

Doch der Mensch hinterlässt mittlerweile auch andere unsichtbare Spuren in Form einer Vielzahl personenbezogener Daten. Bei personenbezogenen Daten findet eine Spurensicherung, die alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, in aller Regel nicht statt. Dabei werfen diese Daten oft einen klaren Lichtschein in das Halbdunkel des Aussage-gegen-Aussage-Dilemmas.

Kurz: Personenbezogene Daten sagen öfter die Wahrheit als Menschen.

Der Vortrag soll einen kleinen Spalt der Tür zur Welt der personenbezogenen Daten öffnen, die bislang in Strafverfahren nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt.

Im ersten Teil des Vortrags wird beschrieben, wo überall privat erhobene Daten anfallen und wie und wo sie gespeichert werden. Erläutert wird dies beispielsweise für digitale Assistenten („Alexa“), Spielzeuge mit Internetanschluss, Smarthome-Anwendungen, Telemetrie in Kraftfahrzeugen, Smartphones, Wearables und Fitness-Tracker.

Im zweiten Teil des Vortrags geht es um juristische Grundlagen und Probleme bei der Erhebung und Verwertung dieser Daten angefangen bei der
Grundrechtsproblematik über die Rechtsgrundlagen für OSINT-Ermittlungen bis hin zu den besonderen Problemen bei der Auswertung von Kommunikationsinhalten bei Smartphones unter Berücksichtigung des Auslandsbezugs beim Cloud-Computing.

Martin Reiter arbeitet seit über 15 Jahren als Staatsanwalt. Als Koordinator für Cyberkriminalität der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist er seit 2013 Ansprechpartner für das Thema Internetkriminalität. Seit Oktober 2021 ist er stellvertretender Leiter der Abteilung Cybercrime der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit den Schwerpunkten Hasskriminalität, Kindesmissbrauch im Netz und Kinderpornographie. Nebenbei ist Martin Reiter seit 2012 Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes und hält seit 2003 bundesweit Vorträge über Straftaten im Internet, Sexualdelikte sowie erfolgreiche Strategien zur Strafverteidigung.

Die Teilnahme an der Online-Fortbildung ist für unsere Mitglieder kostenlos! Für die Teilnahme werden wir 5 Fortbildungsstunden nach  FAO bescheinigen.

EINWAHLDATEN WURDEN PER MAIL AM MONTAG, DEN 27.06.2022 AN ALLE MITGLIEDER VERSENDET!

Geschrieben am 28. Juni 2022 von RA Patrick Welke