Neuigkeiten
Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV hat heute auf seinem 28. Herbst- kolloquium in Hamburg unserem Mitglied Dr. Hubert Gorka, Karlsruhe, den Ehrenpreis der Arbeitsgemeinschaft verliehen. Die Jury würdigt mit diesem Ehrenpreis “pro reo” sein herausragendes Eintreten für die Rechte des Angeklagten Harry Wörz. Mit dem Wiederaufnahmeverfahren an dessen Ende nach mehr als 11 Jahren der rechtskräftige (zweite) Freispruch stand, trug Hubert Gorka in besonderem Maße zur Förderung und Sicherung einer unabhängigen und wirksamen Strafverteidigung bei.
“Betäubungsmittelstrafrecht- Grundlagen und neuere Entwicklungen” heißt unsere letzte Seminarveranstaltung für dieses Jahr, die am 03. Dezember 2011 in Mann- heim stattfinden wird und für die wir Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek aus Frei- burg als Referenten gewinnen konnten.
Wir laden Sie alle herzlich ein, an der Fortbildung teilzunehmen.
Alle Details zu dem Seminar und der Anmeldung finden Sie hier 
Die Strafverteidiger Baden-Württemberg veranstalteten am 22.10.2011 in den Räumen des Restaurants auf der Veitsburg [Bagnato-Schlösschen], Ravensburg hierzu eine Fortbildungsveranstaltung. Als Referenten haben wir unseren Kollegen Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Stefan Allgeier, Mannheim, gewinnen können. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg
für das Fach „Strafverteidigung“ und im Bereich des Jugendstrafrechts seit vielen Jahren tätig, gerade auch im Bereich der anwaltlichen
Fortbildung hierzu. Weitere Informationen und zur Anmeldung finden Sie hier 
Ab 23.05.2011 beginnen Umbauarbeiten in der Eingangshalle des Landgerichts Karlsruhe. Die Arbeiten dauern voraussichtlich 3 Monate. Während dieser Zeit kann der Haupteingang nicht benutzt werden.
Der Eingang erfolgt über den Seiteneingang Stefanienstraße (Schwurgerichtssaal).
die Heidelberger Justiz zieht in Kürze in ein neues Gebäude und ist zukünftig unter der Hausanschrift Kurfürsten-Anlage 15 erreichbar. Die Postleitzahl sowie die Telefonnummern ändern sich nicht.
Der Umzug des Amtsgerichts findet in der Zeit vom 7. bis 11. Februar 2011 statt, der des Landgerichts am 28. Februar und 1. März 2011. Mit Beeinträchtigungen ist zu rechnen.
Die Erforschung materieller Wahrheit ist das Hauptanliegen des Strafprozesses. Objektive Wahrheit aber ist bestenfalls gedanklich herzustellen, im Strafprozess findet sie ihre Grenze an der tatrichterlichen Überzeugung. Das Verfahren muss daher so gestaltet sein, dass Irrtümer möglichst ausgeschlossen und Fehler mittels formalisierter Erhebungsmethoden und Beweisverwertungsverbote eingedämmt werden. Komplexe (technische) Zusammenhänge, die wachsende Gestaltungshoheit der Polizei im Ermittlungsverfahren sowie kostenlegitimierte und um Effizienz bemühte Verfahrensabsprachen aber stellen den Wert der materiellen Wahrheit im Strafprozess zu nehmend in Frage. Hat sich der moderne Strafprozess bereits von der Suche nach Wahrheit verabschiedet? Weiter lesen.
Die erste Fortbildung diesen Jahres befasst sich mit den neuen Entwicklungen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und findet am 29. Januar 2011, 10.00 bis 17.00 Uhr, im Konferenzsaal des Stuttgarter Hauptbahnhofes (Turm) statt. Unser Kollege Dr. Sauer ist spezialisiert auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Er ist in diesem Bereich seit vielen Jahren tätig und Verfasser des Buches „Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ aus der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“. Das Seminar wird zeigen, dass auch und gerade das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ganz aktuell durch Gesetzgebung und Rechtsprechung neue Entwicklungen und grundlegende Veränderungen aufweist, die zu kennen für die Strafverteidigung unabdingbar sind.
Wir laden Sie alle herzlich ein, an der Fortbildung teilzunehmen.
Alle Details zu dem Seminar und der Anmeldung finden Sie hier 
“Neues zum Revisionsrecht (Präklusion und Strafzumessung)” heißt unsere letzte Seminarveranstaltung für dieses Jahr, die am 11. Dezember 2010 in Freiburg stattfinden wird und für die wir Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhold Schlothauer aus Bremen als Referenten gewinnen konnten.
Wir laden Sie alle herzlich ein, an der Fortbildung teilzunehmen.
Alle Details zu dem Seminar und der Anmeldung finden Sie hier 
Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. nimmt Stellung zu der aktuellen Diskussion zur Sicherungsverwahrung.
Am 17. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geurteilt, dass die rückwirkend unbefristete Unterbringung verurteilter Straftäter in der Sicherungsverwahrung mit Art. 5 und Art. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar und damit unzulässig ist.
Das Urteil wurde im Mai 2010 rechtskräftig.
Gegenstand der aktuellen Diskussion sind einzig solche Personen, die bereits zum Zeitpunkt der Neufassung des § 67 d StGB im Jahre 1998 mit erstmaliger Einführung der unbefristeten Sicherungsverwahrung verurteilt waren, so dass hier das gesetzliche Rückwirkungsverbot greift. Weiter lesen.
Seit dem 01.01.2010 wird nunmehr gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO für jeden Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft vollstreckt wird, ein Verteidiger bestellt. Die Zahl der Gefangenen, die von einem Verteidiger besucht werden, hat sich erheblich erhöht. Aufgrund eingeschränkter Raumkapazitäten müssen daher Wartezeiten in Kauf genommen werden.
Ab sofort können daher Termine für Mandantenbesuche über die
Torwache unter der Tel.-Nr. 0721/ 926-6126 vereinbart werden.
Die Vollzugsgeschäftsleitung hat für die Fälle, die sich einer Planbarkeit
entziehen, Flexibilität zugesichert.