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November 2012 | Anwaltliche Vertretung in Strafvollstreckung und Strafvollzug

Am Samstag, den 08. Dezember 2012, veranstalten wir, die diesjährig letzte Fortbildungsveranstaltung im Café im Kornhauskeller in Ulm. Frau Rechtsanwältin Alexandra Rittershaus ist Rechtsanwältin in Ludwigshafen/Rhein und dabei spezialisiert auf den Bereich Strafvollstreckung und Strafvollzug. Sie ist seit vielen Jahren im Bereich der anwaltlichen Fortbildung als Referentin tätig.

Der Umgang mit Strafvollstreckung und Strafvollzug gehört zu den wenig beachteten Problemfeldern der Strafverteidigung. Oft endet der Kontakt zu dem Mandanten mit der Rechtskraft des Urteils. Dies liegt teilweise an der doch ganz andersartigen Materie des Vollzugsrechtes. Auch die wirtschaftliche Seite spielt hier bisweilen eine hemmende Rolle. Letztlich braucht der verurteilte Mandant aber auch im Vollzug professionellen Beistand. Das Seminar soll hier ansetzen und über eine Vertiefung der Kenntnisse in dieser Materie den Zugang hierzu erleichtern.

Weitere Informationen zu Inhalt und Anmeldung finden Sie hier 

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 1. November 2012

August 2012 | Freispruch

“Zweimal im Jahr erhalten die Mitglieder der Strafverzeidigervereinigungen neuerdings einen Freispruch. Dieser Freispruch kommt meistens mit der Post – und er wird in Zukunft jeweils im Sommer und im Winter über aktuelle Entwicklungen der Rechtspolitik, über Fortbildungen und Nachrichten aus den Vereinigungen informieren.” freisruch 1/2012, 01: editorial

Der erste Freispruch ist auf dem Weg zu unseren Mitgliedern.

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 7. August 2012

Juli 2012 | Die Freiheit der Person ist unverletzlich

Die Strafverteidiger Baden-Württemberg veranstalten am 21.07.2012 im Steigenberger Inselhotel, Konstanz,  eine Fortbildungsveranstaltung:

Untersuchungshaft – Die Freiheit der Person ist unverletzlich – das Nähere regelt der Haftrichter
Der anwaltliche Umgang mit Untersuchungshaft gehört zu den belastendsten Materien der Strafverteidigung. Gerade der oft lässige Umgang der Haftgerichte mit den Haftgründen führt häufig zu Ratlosigkeit und Zweifeln am Rechtsstaat.

Als Referenten haben wir unseren Kollegen Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Stefan Allgeier, Mannheim, gewinnen können.  Er ist Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg. Weitere Informationen und zur Anmeldung finden Sie hier

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 1. Juli 2012

Juni 2012 | Fortbildung am 16.06.2012 abgesagt!

Wegen einer Erkrankung der Referentin muste die Veranstaltung für das kommende Wochenende abgesagt werden. An dieser Stelle werden wir Sie über einen neuen Termin informieren.

Vermögensabschöpfung im Strafprozess heißt unsere nächste  Seminar- veranstaltung in diesem  Jahr, die am 16. Juni 2012 in Mannheim stattfinden wird und für die wir Frau Rechtsanwältin und FAStR Dr. Hellen Schilling aus Frankfurt als Referentin gewinnen konnten.

Wir laden Sie alle herzlich ein, an der Fortbildung teilzunehmen.
Alle Details zu dem Seminar und der Anmeldung finden Sie hier

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 25. Mai 2012

12. November 2011 | “pro reo-Ehrenpreis” für Dr. Hubert Gorka

Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV hat heute auf seinem 28. Herbst- kolloquium in Hamburg unserem Mitglied Dr. Hubert Gorka, Karlsruhe, den Ehrenpreis der Arbeitsgemeinschaft verliehen. Die Jury würdigt mit diesem Ehrenpreis “pro reo” sein herausragendes Eintreten  für die Rechte des Angeklagten Harry Wörz.  Mit dem Wiederaufnahmeverfahren an dessen Ende nach mehr als 11 Jahren der rechtskräftige (zweite) Freispruch stand, trug Hubert Gorka in besonderem Maße zur Förderung und Sicherung einer unabhängigen und wirksamen Strafverteidigung bei.

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 12. November 2011

Dezember 2011 | Betäubungsmittelstrafrecht

“Betäubungsmittelstrafrecht- Grundlagen und neuere Entwicklungen” heißt unsere letzte Seminarveranstaltung für dieses Jahr, die am 03. Dezember 2011 in Mann- heim stattfinden wird und für die wir Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek aus Frei- burg als Referenten gewinnen konnten.

Wir laden Sie alle herzlich ein, an der Fortbildung teilzunehmen.
Alle Details zu dem Seminar und der Anmeldung finden Sie hier

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 1. November 2011

Oktober 2011 | Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden

Die Strafverteidiger Baden-Württemberg veranstalteten am 22.10.2011 in den Räumen des Restaurants auf der Veitsburg [Bagnato-Schlösschen], Ravensburg hierzu eine Fortbildungsveranstaltung. Als Referenten haben wir unseren Kollegen Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Stefan Allgeier, Mannheim, gewinnen können.  Er ist Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg
für das Fach „Strafverteidigung“ und im Bereich des Jugendstrafrechts seit vielen Jahren tätig, gerade auch im Bereich der anwaltlichen
Fortbildung hierzu. Weitere Informationen und zur Anmeldung finden Sie hier

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 4. Oktober 2011

März 2011 | 35. Strafverteidigertag | Abschied von der Wahrheitssuche

Die Erforschung materieller Wahrheit ist das Hauptanliegen  des Strafprozesses. Objektive Wahrheit aber ist bestenfalls gedanklich herzustellen, im Strafprozess  findet sie ihre Grenze an der tatrichterlichen Überzeugung.  Das Verfahren muss daher so gestaltet  sein, dass Irrtümer möglichst ausgeschlossen und Fehler mittels formalisierter Erhebungsmethoden und Beweisverwertungsverbote eingedämmt werden. Komplexe (technische) Zusammenhänge, die wachsende Gestaltungshoheit der Polizei im Ermittlungsverfahren sowie kostenlegitimierte und um Effizienz bemühte Verfahrensabsprachen aber stellen den Wert der materiellen Wahrheit im Strafprozess zu nehmend in Frage. Hat sich der moderne Strafprozess bereits von der Suche nach Wahrheit verabschiedet? Weiter lesen.

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 11. Februar 2011

Januar 2011 | Neue Entwicklungen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Die erste Fortbildung diesen Jahres befasst sich mit den neuen Entwicklungen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und findet am 29. Januar 2011, 10.00 bis 17.00 Uhr, im Konferenzsaal des Stuttgarter Hauptbahnhofes (Turm) statt. Unser Kollege Dr. Sauer ist spezialisiert auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Er ist in diesem Bereich seit vielen Jahren tätig und Verfasser des Buches „Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ aus der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“. Das Seminar wird zeigen, dass auch und gerade das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ganz aktuell durch Gesetzgebung und Rechtsprechung neue Entwicklungen und grundlegende Veränderungen aufweist, die zu kennen für die Strafverteidigung unabdingbar sind.

Wir laden Sie alle herzlich ein, an der Fortbildung teilzunehmen.
Alle Details zu dem Seminar und der Anmeldung finden Sie hier

RA Dirk Uden, Karlsruhe, 2. Januar 2011

Ausblick

Ein Radiomoderator wird vor eingeschaltetem Mikrophon aus seiner Sendung verhaftet. Keine böse Absicht, beteuert die Staatsanwaltschaft später. Einem Strafverteidiger werden im Gerichtssaal Handfesseln angelegt. Die Presse ist informiert und filmt mit. Ein Beschuldigter wird in Hand- und Fußfesseln vorgeführt, ein anderer gezwungen, vor laufenden Kameras niederzuknien, um eine Fesselung anzulegen. Die demonstrative Sicherung nimmt die Schuld vorweg, die das Gericht erst feststellen muss. In Emden wird ein Jugendlicher fälschlich beschuldigt, ein Kind ermordet zu haben. Bereits kurz nach seiner Festnahme kennt die Presse seinen Namen. Ein “Informationsleck”, heißt es später. Der Facebook-Account des Jungen wird mit Todesdrohungen überschwemmt. Anders in Bremen. Dort stirbt ein 35 Jahre alter Mann an einem sog. Brechmitteleinsatz. Der verantwortliche Polizeiarzt wird freigesprochen. Zweimal wird der BGH tätig, hebt den Freispruch auf und attestiert dem Landgericht Bremen “haltlose Unterstellungen zugunsten des Angeklagten”. (5 StR 536/11) Ein Strafurteil des Landgerichts Kassel wird ebenfalls vom BGH aufgehoben, mit dem ein Amtsrichter freigesprochen worden war. Der Richter hatte einen nichtgeständigen Angeklagten höchstpersönlich in die Gewahrsamszellen des Amtsgerichts gesperrt, um vorzuführen, “wie Ihre Zukunft aussehen kann”. (2 StR 610/11) In Würzburg verurteilt das Amtsgericht derweil einen Strafverteidiger wegen “übler Nachrede”, weil dieser einen Durchsuchungsbeschluss gerügt hatte, dem keine eigenständige Prüfung zugrunde liege. Auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss hingewiesen erklärt die Richterin salopp, das Bundesverfassungsgericht habe halt “keine Ahnung von der Realität”.

Die nicht enden wollende Liste bedauerlicher Einzelfälle, in denen Justiz und Polizei rechtsstaatliche Verfahrensregeln kreativ umgestalten, wirft die Frage nach der Akzeptanz des Rechtsstaats in der Justiz auf. Verurteilungsquoten, Erledigungsdruck und die endemische Rede vom Ressourcenmangel stehen in Widerspruch zu den Anforderungen eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens. Dies betrifft aber nicht alleine die Justiz. Auch Strafverteidigung hat sich verändert, spätestens seit der Deal als sog. Verfahrensabsprache verrechtlicht wurde.

Zum Programm des Strafverteidigertages >>

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